AGB Claudia’s private Hundepension

Claudia’s Hundeschule
Via Froda 2
CH 6654 Cavigliano

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Claudia’s private Hundepension:
Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten sowie unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Aufnahme des Hundes von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:

01. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Claudia’s private Hundepension den Hund zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Hundes zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. Vor der erstmaligen Unterbringung muss ein Kennenlerntermin erfolgen.

02. Ihre Fellnase muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind Claudia’s privater Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.

03. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung durch Claudia’s private Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.

04. Der Hundebesitzer versichert, dass Ihre Fellnase derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen von Claudia’s privater Hundepension, welche durch den Hund verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Mass der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet Der Hundebesitzer, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Claudia’s privater Hundepension zu verantworten sind. Der Hundebesitzer haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.

05. Ihre Fellnase muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza und Zwingerhusten (Infektiöse Tracheobronchitis). Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht mehr als 1 Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während der Pflegezeit bei Claudia’s privater Hundepension zu hinterlegen. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Claudia’s private Hundepension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Hundebesitzer ist dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der pauschal mit 100 % berechnet wird.

06. Der Hundebesitzer räumt Claudia’s privater Hundepension das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt nach Wahl von Claudia’s privater Hundepension vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen ebenso die Kostenerstattung für Claudia’s private Hundepension, pro gefahrener KM 1,00 Fr..

07. Sollte Ihre Fellnase trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist Claudia’s private Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

08. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird Ihre Fellnase nach 10 Tagen einem Tierschutzverein nach Wahl von Claudia’s privater Hundepension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt Der Hundebesitzer. Unabhängig hiervon ist eine Notfalladresse anzugeben.

09. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit im voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunfts- und Abholtag mit berechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte Ihre Fellnase vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Claudia’s private Hundepension behält sich vor, den Pensionspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste.

10. Der Pensionsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung unsererseits reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 31 Tage vor Aufnahme möglich. Bis 14 Tage vor der Abgabe sind 50 %, darunter 100 % zu zahlen. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen von Claudia’s privater Hundepension schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine haben keine Rechtsgültigkeit.

11. Der Hundebesitzer versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist.

12. Der Tierbesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung der Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Hundes -gleich zu welchem Zweck. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.

14. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

15. Sollten einzelne Bestimmungen / Klauseln dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

gültig ab 01.07.2017 Claudia’s private Hundepension – via Froda 2 – CH 6654 Cavigliano